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Regeln · Deutschland

Balkonkraftwerk in Deutschland: was die Regeln sagen

In Deutschland darfst du ein Steckersolargerät mit bis zu 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung betreiben. Die einzige Pflicht ist die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. Als Mieter oder Wohnungseigentümer hast du einen Anspruch auf Erlaubnis, musst sie aber einholen.

Balkon eines deutschen Altbaus mit zwei Solarmodulen am Geländer

Das Wichtigste

Grenzen
Höchstens 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung
Anmeldung
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) binnen eines Monats; keine Meldung an den Netzbetreiber
Stecker
Schuko bis 960 Wp und 800 VA; darüber eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wieland)
Zähler
Ein alter Ferraris-Zähler ist bis zum Tausch geduldet; der Tausch kostet dich nichts
Mieter und WEG
Anspruch auf Erlaubnis (§ 554 BGB, § 20 WEG), aber du musst sie einholen
Förderung
0 % Umsatzsteuer; keine Bundesförderung; lokale Programme ändern sich oft
SpeicherWird geprüft
Eigene Einheit im MaStR und laut VDE-Formular eine F.1.2-Meldung an den Netzbetreiber

Was wir nicht in einer offiziellen Quelle bestätigen konnten, kennzeichnen wir mit „wird geprüft“.

Leistungsgrenzen seit dem Solarpaket I

Das EEG (§ 3 Nr. 43) definiert ein Steckersolargerät über zwei Grenzen: insgesamt höchstens 2.000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung 2. Diese Sonderregeln gelten für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden 2.

Beide Grenzen werden für alle Geräte hinter demselben Netzverknüpfungspunkt zusammengezählt. Maßgeblich ist die höchste einstellbare Leistung des Wechselrichters, auch wenn sie per Software gedrosselt ist 2.

Die frühere Grenze von 600 VA ist weggefallen 1.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Die einzige Formalität ist die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Dafür hast du einen Monat ab Inbetriebnahme 12.

Eine Meldung an den Netzbetreiber ist nicht mehr nötig: Die Bundesnetzagentur informiert ihn automatisch 38. Nur wenn du eine Einspeisevergütung willst, musst du dich zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden 1.

Seit dem 1. April 2024 fragt das Register neben deinen persönlichen Daten „nur noch fünf Angaben“ zum Gerät ab statt rund 20 8.

Zähler

Der Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber muss einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem einbauen 2.

Du darfst das Gerät schon vor dem Zählertausch anschließen; bis dahin gelten die Werte des alten Zählers als richtig. Der Tausch muss „unverzüglich“ erfolgen, ohne dass du ihn beauftragen musst. Laut Bundesnetzagentur sollte diese Übergangszeit Wochen, höchstens wenige Monate dauern 2.

Ein rückwärts drehender Ferraris-Zähler ist bis dahin erlaubt 3. Die Kosten für den Zählertausch dürfen dir nicht berechnet werden 314.

Stecker: Schuko oder Wieland

Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 wurde am 14. November 2025 veröffentlicht und gilt seit dem 1. Dezember 2025 45. Sie ist eine Vornorm, also eine technische Norm, kein Gesetz.

Ein normaler Schuko-Stecker ist normgerecht, wenn das Gerät höchstens 960 Wp Modul- und 800 VA Wechselrichterleistung hat 14. Der Basisschutz muss über einen modifizierten Stecker mit Schutzabdeckung, einen internen Trennschalter oder eine galvanische Trennung im Wechselrichter sichergestellt sein 14. Schließe nie mehrere Geräte über eine Mehrfachsteckdose an 1.

Zwischen 960 Wp und 2.000 Wp brauchst du eine spezielle Energiesteckvorrichtung, etwa nach DIN VDE V 0628-1, umgangssprachlich „Wieland“ 14. Diese Steckdose muss eine Elektrofachkraft installieren 3. Der VDE empfiehlt, den Stromkreis von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen; eventuell muss die Sicherung kleiner werden 1.

Der Wechselrichter braucht ein Einheitenzertifikat, das die Konformität mit der VDE-AR-N 4105 nachweist 1. Aktuell ist die VDE-AR-N 4105:2026-03, anzuwenden seit dem 1. März 2026 115.

Mieter und Wohnungseigentümer

Seit dem 17. Oktober 2024 gehört die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zu den privilegierten Maßnahmen nach § 554 BGB und § 20 WEG – wie Ladestationen für E-Autos, Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Glasfaser 673.

Als Mieter kannst du verlangen, dass dein Vermieter die nötige bauliche Veränderung erlaubt. Er darf nur ablehnen, wenn sie ihm auch unter Würdigung deiner Interessen „nicht zumutbar“ ist 63. Abweichende Vereinbarungen zu deinem Nachteil sind unwirksam (§ 554 Abs. 2), und der Vermieter kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen 6. Es ist ein Anspruch auf Erlaubnis, keine Befreiung davon: Fragen musst du trotzdem.

Als Wohnungseigentümer kannst du verlangen, dass die Gemeinschaft eine „angemessene“ bauliche Veränderung für ein Steckersolargerät beschließt. Über das Wie entscheidet die Gemeinschaft mit Mehrheit. Ausgeschlossen ist das, wenn die Anlage die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einen anderen Eigentümer unbillig benachteiligt (§ 20 Abs. 4 WEG) 7.

Wenn du eine Eigentumswohnung mietest, wendest du dich an deinen Vermieter; er kann seinerseits die Zustimmung der Gemeinschaft verlangen 17.

Balkonkraftwerk mit SpeicherWird geprüft

Der Speicher ist eine eigene Einheit und muss ebenfalls innerhalb eines Monats im MaStR registriert werden; das EEG sieht keine Ausnahmen für Steckersolar-Speicher vor 914.

Laut dem offiziellen VDE-Formular (Anhang F der VDE-AR-N 4105:2026-03) ist das Formular F.1.2 das vereinfachte Verfahren für Anlagen mit insgesamt höchstens 800 VA. Es geht zusätzlich zum MaStR an den Netzbetreiber, wenn du eine Einspeisevergütung willst, wenn du PV mit Speicher hast oder nur einen Speicher 18.

Dieser Punkt ist nicht ganz geklärt: Die Netzbetreiber gehen nicht einheitlich vor, und manche verlangen laut einer nicht überprüften Sekundärquelle das normale Verfahren mit Elektrofachkraft 15. Frag vor dem Anschluss bei deinem Netzbetreiber nach.

Die DIN VDE V 0126-95 gilt nicht für Geräte mit integriertem Speicher; ein DKE-Gremium erarbeitet dafür eine eigene Norm 45.

Umsatzsteuer, Förderung und Versicherung

Für Module, wesentliche Komponenten und Speicher gilt 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG), wenn die Anlage „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen“ installiert wird und die Bruttoleistung laut MaStR höchstens 30 kWp beträgt 19. Das schließt Steckersolargeräte ein 3.

2026 gibt es keine eigene Bundesförderung für Steckersolargeräte, und viele Landes- und Kommunaltöpfe sind ausgeschöpft 2021. Förderprogramme ändern sich ständig: Prüfe immer die offizielle Quelle.

Zwei Beispiele mit offizieller Quelle: München zahlt 0,40 €/Wp bis 800 Wp pro Wohnung (höchstens 320 € und 50 % der Kosten, mit München-Pass 95 %); der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden 24. Mecklenburg-Vorpommern zahlt Mietern mit Hauptwohnsitz im Land 500 €, Antrag per Post nach der Installation 2223. Das Kontingent für Eigentümer ist seit 2023 ausgeschöpft 23, und eine offizielle Seite von 2026 zum verbleibenden Budget haben wir nicht gefunden.

Eine Versicherung ist freiwillig. Oft lässt sich das Gerät in die Wohngebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung einschließen; melde es deiner Versicherung 3.

Nicht bestätigte PunkteWird geprüft

Angaben im MaStR: Die Bundesnetzagentur spricht von fünf 8, pv magazine nennt sechs: Standort, Anzeigename der Einheit, Datum der Inbetriebnahme, Modulleistung, Wechselrichterleistung und Zählernummer 9. Eine offizielle Liste haben wir nicht gefunden; ob die Zählernummer Pflicht ist, bleibt offen.

Geräte von vor der DIN VDE V 0126-95: Sekundärquellen schreiben, die Norm gelte nicht rückwirkend und bestehende Geräte müssten nicht angepasst werden 16. Eine offizielle Bestätigung von VDE oder DKE gibt es nicht.

Formular F.1.2: Laut Sekundärquellen können Privatpersonen es ohne Unterschrift einer Elektrofachkraft ausfüllen 15.

Weitere lokale Förderungen: Übersichtsseiten nennen im Oktober 2026 Konstanz, Pforzheim, Göttingen (seit 1. Juni 2026) und Darmstadt als aktiv, Köln (seit 28. September 2026), Stuttgart, Freiburg, Bonn, Kassel, Heidelberg, Böblingen und Sachsen als ausgeschöpft oder beendet 2021. Auf den offiziellen Seiten haben wir das nicht geprüft.

Information, keine Rechtsberatung

Diese Seite fasst die Rechtslage zum 6. November 2026 auf Basis der genannten Quellen zusammen. Sie ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln und Förderungen ändern sich: Prüfe vor deiner Entscheidung die offizielle Quelle und frag bei Zweifeln zu deinem Fall eine Fachperson, deinen Netzbetreiber oder die Verbraucherzentrale.

Was sich ändert

  • EEG 2027: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7867, 29. Juli 2026) hatte am 24. September 2026 die 1. Lesung. Laut Presse sind die 2. und 3. Lesung für Mitte November 2026 geplant, das Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 1025.
  • Laut Entwurf und Analysen bleiben die Grenzen von 2 kW und 800 VA; eine Einspeisevergütung gäbe es nicht mehr, und es würde klargestellt, dass man mehrere Geräte haben darf 111213.
  • Die Definition würde einen Speicher „hinter demselben Wechselrichter“ einschließen; ein AC-Speicher mit eigenem Wechselrichter fiele nach Einschätzung aus der Branche heraus 1112.
  • Es gibt politischen Widerstand: Die SPD fordert Änderungen, und ein Ausschuss des Bundesrats schlägt vor, die Regeln für kleine Anlagen abzutrennen. Der endgültige Text kann sich ändern 25.
  • VDE-AR-N 4105:2026-03: Laut Sekundärquellen gilt eine allgemeine Übergangsfrist bis Anfang März 2027 15. Die DKE erarbeitet eine Produktnorm für Geräte mit Speicher 45.

Vor dem Kauf

  1. Wähle ein Gerät mit höchstens 800 VA Wechselrichter, höchstens 2.000 Wp Modulen und Zertifikat nach VDE-AR-N 4105. Für Schuko: höchstens 960 Wp und ein Gerät nach DIN VDE V 0126-95 14.
  2. Als Mieter holst du vor der Montage die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters ein, als Wohnungseigentümer die Zustimmung der Gemeinschaft 67.
  3. Prüf vor dem Kauf die Förderung deiner Stadt oder deines Landes: Manche, etwa München, verlangen einen Antrag vorab 24. Achte auf 0 % Umsatzsteuer auf der Rechnung 19.
  4. Registriere das Gerät (und einen Speicher als eigene Einheit) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStR 129.
  5. Keine Mehrfachsteckdosen. Bei alter Elektroinstallation oder für einen Wieland-Stecker: Elektrofachkraft beauftragen 13.
  6. Melde das Gerät deiner Versicherung 3.

Quellen

  1. VDE FNN, „Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & Anmeldung“ (03.03.2026)
  2. Bundesnetzagentur, „Solaranlagen und andere EE-Anlagen“ – FAQ zu Steckersolargerätenoffiziell
  3. Verbraucherzentrale, „FAQ zu Steckersolar-Geräten“ (06.03.2026)
  4. pv magazine, „Schuko-Stecker meistens ausreichend: VDE veröffentlicht Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte“ (14.11.2025)
  5. BSW-Solar, „DIN/VDE: Schuko-Stecker sind solar-sicher“ (12.11.2025)
  6. § 554 BGB (gesetze-im-internet.de)offiziell
  7. § 20 WEG (gesetze-im-internet.de)offiziell
  8. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken“ (28.03.2024)offiziell
  9. pv magazine, „Diese Angaben braucht es zur Anmeldung von Photovoltaik-Balkonanlagen im Marktstammdatenregister“ (03.04.2024)
  10. BMWE, Gesetzentwurf der Bundesregierung EEG/Stromsektor (29.07.2026)offiziell
  11. BMWE, Referentenentwurf EEG 2027 (20.04.2026)offiziell
  12. balkon.solar e.V., „Entwurf des neuen EEG 2027 für Steckerspeicher verbesserungsfähig“ (03.03.2026)
  13. t-online, „EEG-Reform 2027: Das ändert sich für Balkonkraftwerke“ (2026)
  14. Umweltbundesamt, „Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)“offiziell
  15. Sonnco, „Neue VDE-Norm 2026: Was sich bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken und Speichern ändert“ (2026)
  16. balkonkraftwerk-abc.de, „DIN VDE V 0126-95 einfach erklärt“ (2026)
  17. Balkon-kraft-werke.de, „§ 554 BGB: Balkonkraftwerk als Mieter & in der WEG“ (2026)
  18. VDE, „Anhang F – Formulare zur VDE-AR-N 4105“ (2026)
  19. § 12 UStG (gesetze-im-internet.de)offiziell
  20. bleibwarm.de, „Balkonkraftwerk Förderung 2026“ (14.10.2026)
  21. solaranlage-tipps.de, „Balkonkraftwerk-Förderung 2026“ (Oktober 2026)
  22. LFI M-V, Antragsformular „Antrag/VN steckerfertige PV-Anlagen“ (18.02.2025)offiziell
  23. energie-fachberater.de, „Mecklenburg-Vorpommern fördert Balkonkraftwerke noch für Mieter“ (01.01.2026)
  24. Landeshauptstadt München, Förderrichtlinie FKG (2026)offiziell
  25. pv magazine, „Erste Lesung von EEG-Novelle und Netzpaket auf der Tagesordnung des Bundestags“ (14.09.2026)

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